Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Die bärtigen Handwerker e.K.
Stand: November 2025

1. Vertragsabschluss 

1.1. Angebote des Auftragnehmers (nachfolgend „AN“) sind freibleibend und unverbindlich.
 1.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers (nachfolgend „AG“) und die anschließende schriftliche Bestätigung des AN zustande.
1.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, auch Nebenabreden, bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie vom AN schriftlich bestätigt werden. 

1.4. Mit der Annahme des Angebots, der Auftragserteilung oder dem Empfang der Angebotsunterlagen per E-Mail erklärt der Auftraggeber, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Die AGB gelten somit als Bestandteil des Vertrags, auch wenn sie dem Auftraggeber nur in digitaler Form per E-Mail übermittelt wurden. 

 

2. Planungs- und Projektierungskosten 

2.1. Ab einem Auftragswert von 3.500 € netto wird durch den AN ein Werkvertrag (WV) erstellt.
2.2. Nach schriftlicher Auftragserteilung durch den AG entfallen die separat ausgewiesenen Planungs- und Projektierungskosten.
2.3. Kommt kein Vertragsabschluss zustande, werden die entstandenen Planungs- und Projektierungskosten in Höhe von 2 % der Angebotssumme (netto) dem AG in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen – auch dann, wenn der Auftrag aus Gründen nicht zustande kommt, die nicht vom AN zu vertreten sind. 

 

3. Preise und Preisänderungen 

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Der AN behält sich vor, Preisänderungen aufgrund gestiegener Material-, Energie-, Transport- oder Lieferantenkosten an den AG weiterzugeben. Diese werden dem AG schriftlich mit Nachweis mitgeteilt.
3.3. Bis zur vollständigen Zahlung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des AN (Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB). Dies gilt auch für fest eingebaute Materialien, soweit gesetzlich zulässig. 

 

4. Zahlungsbedingungen 

4.1. Sofern im Werkvertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 

·         50 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung (Vorauszahlung)

·         40 % nach Lieferung der Hauptkomponenten/Baubeginn 

·         10 % nach Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten. 

4.2. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.
4.3. Gerät der AG in Zahlungsverzug, ist der AN berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 10 € pro Mahnstufe sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu berechnen. 

 

5. Ausführungsbedingungen 

5.1. Der AG stellt sicher, dass alle für die Durchführung erforderlichen Vorleistungen 

(z. B. Strom, Wasser, Zugang zur Baustelle) rechtzeitig und in ausreichender Form zur Verfügung stehen. 


 5.2. Der Arbeitsbeginn und die voraussichtliche Fertigstellung werden im Werkvertrag festgelegt. Wetterbedingte oder nicht vom AN zu vertretende Verzögerungen verlängern die Fristen entsprechend.
5.3. Muster, Zeichnungen, technische Unterlagen und Vorlagen sind vor Arbeitsbeginn von beiden Parteien schriftlich freizugeben.
5.4. Der AN ist berechtigt, die ausgeführten Arbeiten fotografisch zu dokumentieren. Diese Fotos dienen ausschließlich der Beweissicherung oder technischen Dokumentation. 

 

6. Abnahme 

6.1. Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch den AG und den AN.
6.2. Die Abnahme wird durch ein schriftliches Abnahmeprotokoll bestätigt.
6.3. Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung, gilt das Werk als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt werden. 

 

7. Gewährleistung 

7.1. Für die ausgeführten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäß §§ 633 ff. BGB.
7.2. Für Pumpen, Stellantriebe, elektronische oder bewegliche Teile gelten die jeweiligen Hersteller-Gewährleistungsbedingungen.
 
7.3. Der AN haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung oder Eingriffe Dritter entstehen.
7.4. Für Ersatzteile und Verschleißteile gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, im Übrigen 2 Jahre ab Abnahme. 

 

8. Haftung 

8.1. Der AN haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
8.2. Die Haftung des AN ist auf den Auftragswert begrenzt.
 8.3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 

 

9. Kündigung / Rücktritt 

9.1. Kündigt der AG den Vertrag ohne wichtigen Grund, hat der AN Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, mindestens jedoch 30 % des Auftragswertes.
 
9.2. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur mit schriftlicher Zustimmung des AN möglich. 

 

10. Lieferverzögerungen 

10.1. Liefer- und Leistungsstörungen, die durch höhere Gewalt, Materialmangel, Lieferengpässe oder sonstige, nicht vom AN zu vertretende Umstände verursacht werden, verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.
10.2. Schadensersatzansprüche des AG aufgrund solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen.Kein Schadensersatz. 

 

11. Datenschutz 

11.1. Der AN verarbeitet personenbezogene Daten des AG ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO, BDSG).
 11.2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. 

 

12. Elektronische Kommunikation 

12.1. Der Schriftverkehr zwischen AG und AN kann in elektronischer Form erfolgen 

(z. B. per E-Mail, PDF oder digitaler Signatur).
12.2. Elektronische Dokumente gelten als zugestellt, sobald sie nachweislich versendet wurden. 

 

13. Rapportwesen 

13.1. Leistungsnachweise, Arbeitsrapporte oder Stundenzettel werden vom AN in elektronischer Form (z. B. per E-Mail oder PDF-Dokument) an den AG übermittelt.
13.2. Diese Dokumente gelten als ordnungsgemäß übergeben, sobald sie nachweislich versendet wurden.
13.3. Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Versand keine schriftliche Einwendung des AG, gelten die Rapportdaten als anerkannt und freigegeben.
13.4. Nach erfolgter Zahlung der jeweiligen Teil- oder Schlussrechnung gelten die übermittelten Rapporte und Leistungen als vom AG bestätigt.
13.5. Elektronisch übermittelte Dokumente (E-Mail, PDF, digitale Unterschrift) sind den schriftlichen Originalen gleichgestellt und rechtsverbindlich.Elektronische Dokumente gültig. 

 

14. Urheberrecht 

14.1. Alle vom AN erstellten Entwürfe, Zeichnungen, Skizzen, Berechnungen oder technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des AN.
14.2. Eine Weitergabe oder Verwendung durch Dritte ohne schriftliche Zustimmung des AN ist unzulässig. 

 

15. Gerichtsstand 

15.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers (Gerlingen).
15.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
15.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

 

16. Angebotsgültigkeit 

Angebote sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig